Der Verkauf von Feuerwerk unter dem Jahr ist unter dem Jahr beschränkt. Als Privatperson dürfen Sie Feuerwerk bei uns einkaufen, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt erhalten haben. Wie Sie eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen, finden Sie weiter unten.
Sind Sie keine Privatperson, sondern Inhaber eines Gewerbes, so genügt uns die Vorlage eines Gewerbescheins, Handelsregisterauszuges oder etwas Vergleichbares, was Ihre unternehmerische Tätigkeit belegt.
Liegen uns die o.g. Dokumente vor, können wir einen Termin für die Abholung vereinbaren oder aber die Feuerwerkskörper per Gefahrgutspedition an Sie versenden.
I. Zunächst benötigen Sie die Genehmigung oder einen Nachweis über Ihre unternehmerische Tätigkeit.
II. Anschießend können Sie bei uns Feuerwerk bestellen, indem Sie anhand von Produktvideos Ihre passenden Effekte auswählen.
III. Zur Abholung benötigen Sie anschließend die Genehmigung/Nachweis und Ihren Personalausweis. Sollten Sie einen Versand wünschen, senden Sie uns die Unterlagen bitte per Email zu oder nutzen Sie das Formular um Ihre Dateien hochladen zu können.
Der Aufbau des Feuerwerkes ist im Prinzip recht einfach. Wir wählen für Sie passende und hochwertige Premiumbatterien aus, welche Sie nacheinander anzünden können. Alternativ bieten wir Ihnen ein großes Sortiment an Verbundfeuerwerken, welche Sie nur einmal anzünden müssen. Genauere Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern bei der Abholung oder aber bei einem persönlcihen Telefonat.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Feuerwerk zum Selbstzünden nicht über unsere Versicherung abgedeckt sind. Diese greift nur, wenn wir für Sie das Feuerwerk abbrennen. Bitte bringen Sie deshalb unbedingt vor dem Abbrand des Feuerwerkes in Erfahrung, ob Ihre Haftpflichtversicherung Feuerwerke unter dem Jahr in ihrem Portfolio beinhaltet. Ist dies nicht der Fall, empfehlen wir Ihnen eine Zusatzversicherung abzuschließen, um etwaige Risiken abzusichern.